Kurzfristig Gate gewechselt: Flug verpasst und trotzdem keine Entschädigung vom Reiseveranstalter
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 20.03.2025 die Klage von zwei Reisenden abgewiesen, die ihren Hinflug verpassten, weil dieser von einem anderen Gate startete als auf der Bordkarte angezeigt. Es läge insoweit weder ein Mangel der Reise selbst vor, noch seien andere Pflichtverletzungen des Reiseveranstalters erkennbar.