Nachbarhund Gassi geführt: Gefälligkeit begründet keine Haftung des Hundeführers bei unverschuldetem Unfall
Muss ein Hundeführer immer dafür einstehen, dass die dem Tier immanente Unberechenbarkeit und Gefahr keinem anderen Schaden zufügt? Diese Frage hatte das Landgericht Koblenz zu entscheiden.