Klinik muss kryokonserviertes Sperma eines verstorbenen Mannes an seine Witwe herausgeben
In einem Eilverfahren vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat die antragstellende Ehefrau verlangt, dass eine Klinik ihr das kryokonservierte Keimmaterial ihres bereits verstorbenen Ehemanns zur Verfügung stellt. Sie möchte damit eine In-Vitro-Fertilisation in Spanien durchführen lassen.