„Post-Covid-Syndrom“ nach Fahrgemeinschaft: Mitfahrer nicht verantwortlich
Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt immer noch die Gerichte. Aktuell hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden, dass die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft auch in der Corona-Hochphase für gegenseitige Ansteckungen nicht verantwortlich zu machen waren. Eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers hat die Kammer deshalb abgewiesen.