LG Frankenthal

„Post-Covid-Syndrom“ nach Fahrgemeinschaft: Mitfahrer nicht verantwortlich

Die Aufarbeitung der Corona-Pandemie beschäftigt immer noch die Gerichte. Aktuell hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal entschieden, dass die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft auch in der Corona-Hochphase für gegenseitige Ansteckungen nicht verantwortlich zu machen waren. Eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers hat die Kammer deshalb abgewiesen.  

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Energetische Gebäudesanierung: Energieberater haftet bei Falschberatung auch in rechtlicher Sicht

Ein Architekt, der bei der Gebäudesanierung seine Kunden nicht nur in technischer Hinsicht berät, sondern auch Ratschläge zum Erhalt von Fördermitteln erteilt, muss für Schäden einstehen, wenn er die Fördervoraussetzungen fehlerhaft einschätzt. Das hat die 7. Zivilkammer des Landgerichts in einem aktuellen Fall entschieden. Die Richter betonen, der Architekt könne…

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