Schlechter Gesundheitszustand: Cum-Ex-Verfahren gegen Christian Olearius eingestellt
Die 13. Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer hat im heutigen Termin ein Einstellungsurteil gem. § 260 Abs. 3 StPO wegen eines bestehenden Prozesshindernisses verkündet. Das Strafverfahren kann wegen des gutachterlich festgestellten schlechten Gesundheitszustands des Angeklagten, aufgrund dessen die Kammer auf seine dauerhafte Verhandlungsunfähigkeit geschlossen hat, nicht fortgeführt werden.