Keine Entschädigung wegen Verbots des Sonnens „Oben ohne“
Die Zivilkammer 26 des Landgerichts Berlin hatte mit Urteil vom 14. September 2022 die Klage der Klägerin auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wegen eines Vorfalls im Juni 2021 auf dem Gelände eines Wasserspielplatzes im Berliner Bezirk Treptow‑Köpenick in erster Instanz abgewiesen. Ausweislich der jetzt vorliegenden…