Totschlag in mittelbarer Täterschaft: Drei Jahre Haft für Arzt in Sterbehilfe-Fall
Die 40. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Schwurgerichtskammer – hat heute einen 74-jährigen pensionierten Hausarzt, der in zwei Fällen einer 37-jährigen, unter Depressionen leidenden Frau todbringende Medikamente zur Verfügung gestellt hatte, wegen Totschlags in mittelbarer Täterschaft für schuldig befunden und eine Freiheitsstrafe von drei Jahren verhängt.