Landgericht Berlin ordnet Einziehung von 58 Immobilien des Remmo-Clans an
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Berlin hat am 17. März 2025 im sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren die Einziehung von insgesamt 58 Immobilien in Berlin und Brandenburg angeordnet. Die Einziehungsbeteiligten seien lediglich als Strohfrauen bzw. Strohgesellschaften eingesetzt worden, um die rechtswidrige Herkunft der gezahlten Kaufpreise zu verschleiern.