Geldstrafe für Parole „From the river to the sea: Palestine will be free“
Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin I – Staatsschutzkammer – hat heute eine 42-jährige Berlinerin wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen in zwei Fällen und wegen Verbreitens von Propagandamitteln terroristischer Organisationen zu einer Gesamtgeldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 10,- Euro verurteilt.