Cybercrime in Bayern jetzt ausschließlich vor dem Landgericht Bamberg
Zum 01.10.2024 trat eine Änderung der gerichtlichen Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu) in Kraft, die die Zuständigkeit des Landgerichts Bamberg für Strafsachen erweitert und damit den Justizstandort Bamberg erheblich aufwertet.