Zustimmung zur Preiserhöhung durch Passieren eines Drehkreuzes ist unangemessene Benachteiligung von Fitnessstudiobesuchern
Um das Fitnessstudio nutzen zu können, seien die Mitglieder gezwungen, das Drehkreuz unter Verwendung des ihnen überlassenen Zutrittsmediums zu passieren, worin eine Machtposition des Inhabers liege - eine andere Möglichkeit zur Nutzung gebe es nicht. Darin sah das Landgericht Bamberg eine unangemessene Benachteiligung der Kunden.