Kommunale Verfassungsbeschwerde über den Mehrbelastungsausgleich nach Zensusausführungsgesetz zurückgewiesen
Das Landesverfassungsgericht hat mit heute verkündetem Urteil die kommunale Verfassungsbeschwerde der Städte Sangerhausen, Haldensleben und Merseburg gegen die Regelung über den Mehrbelastungsausgleich nach § 12 Zensusausführungsgesetz zurückgewiesen.Die beschwerdeführenden Städte gehören zum Kreis der Gemeinden des Landes, denen durch das Zensusausführungsgesetz die örtliche Durchführung des Zensus übertragen worden ist. Sie wandten…