Eilantrag der FDP-Landtagsfraktion gegen Zustimmung von Mecklenburg-Vorpommern zur Reform der Schuldenbremse erfolglos
Die von der Antragstellerin angestrebte Anordnung, mit der der Antragsgegnerin ein bestimmtes Abstimmungsverhalten im Bundesrat untersagt werden soll, kann durch eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichts nicht erlangt werden. Die Landesregierung kann nicht durch Beschlüsse des Landtages in ihrem Stimmverhalten im Bundesrat gebunden werden.