Regelungen zum Brandenburg-Paket nichtig
Das Verfassungsgericht hat heute in dem Verfahren, das das sogenannte Brandenburg-Paket mit einem Umfang von zwei Milliarden Euro betrifft sein Urteil verkündet. Die Regelungen des Brandenburg-Pakets wurden für nichtig erklärt. Eine allgemeine Rückabwicklungspflicht folgt daraus aber nicht.