Keine Vollwaisenrente bei Tod der Pflegeeltern
Solange noch ein grundsätzlich unterhaltsverpflichteter leiblicher Elternteil eines Pflegekindes lebt, scheidet ein Anspruch darauf aus. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) im Urteil vom 14.06.2022 entschieden (L 14 R 693/20). Der Kläger kam nach der Geburt zu Pflegeeltern. Seine leiblichen Eltern leben noch. Nach dem Tod des Pflegevaters gewährte ihm der…