Vom Jobcenter nicht die benötigte Hilfe erhalten: Fehlender Arbeitsantritt kein sozialwidriges Verhalten
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die unterlassene Aufnahme einer Arbeit jedenfalls dann kein sozialwidriges Verhalten darstellt, wenn das Jobcenter den Betroffenen „allein lässt" und nicht die nötige Hilfe leistet. Zugrunde lag das Verfahren eines Langzeitarbeitslosen (geb. 1962) aus Osnabrück, der bis 2003 als Buchhalter gearbeitet hatte. Hiernach folgten…