Unterschrift auf Arbeitsvertrag reicht nicht für Entgeltfortzahlung – ohne Arbeit kein Geld
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass ein Beschäftigungsverhältnis erst ab dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht schon mit Abschluss des Arbeitsvertrags begründet wird.