Yoga-Kursleiterin ist als Lehrerin rentenversicherungspflichtig
Yogakurse dienen der Weiterbildung und sind keine bloße Beratung Selbstständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig. Dies gilt auch für Yoga-Kursleiter. Insbesondere liegt keine bloße Beratertätigkeit vor, die nicht der Rentenversicherungspflicht unterfällt. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 2. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. Yoga-Kursleiterin versteht sich als versicherungsfreier Yoga-Coach Eine…