Nachforderung von 160.000 Euro für Sozialversicherungsbeiträge: Dopingkontrolleure waren abhängig beschäftigt und keine freien Mitarbeiter
Der 13. Senat des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass Auftragnehmer eines Dopingkontrollunternehmens abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, da ihre Tätigkeit inhaltlich und zeitlich maßgeblich durch die Vorgaben ihres Auftraggebers bestimmt wurde.