Kollege in Küche verletzt: Nicht jeder Fehlgebrauch eines Filetiermessers rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies hat wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Lübeck (3 Ca 1157/22) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (5 Sa 5/23) am 13. Juli 2023 entschieden. Der 29-jährige…