Unterschiedliche Gaspreise für Bestands- und Neukunden sind unzulässig
Das Kammergericht hat durch Urteil vom 21. März 2025 einer Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. gegen die GASAG AG wegen unterschiedlicher Preise für Bestands- und Neukunden stattgegeben.