Amtsgerichte in Bayern führen die elektronische Akte in Insolvenzsachen ein
Die Regeleinführung der E-Akte an den bayerischen Gerichten in Insolvenzsachen hat gestern (17. Juni) begonnen. Bis zum 15. Juli soll die Regeleinführung der E-Akte in Insolvenzsachen an allen bayerischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgeschlossen sein.