Rechtsstandort Hamburg: Gemeinsamer Zollsenat der Nordländer bekommt Zuwachs
Der gemeinsame Zollsenat des Finanzgerichts Hamburg für die Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein soll künftig auch für Verfahren aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein. Die vier Nordländer haben einen entsprechenden Staatsvertrag ausgehandelt, der nun noch unterzeichnet werden muss.