Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ ist überwiegend durchzuführen
Nach dem heute verkündeten Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts ist das Volksbegehren „Hamburg Werbefrei“ überwiegend durchzuführen. Nur eine der beabsichtigten Neuregelungen verstoße gegen das Eigentumsgrundrecht.