Keine Aussetzung der Vollziehung der neuen Grundsteuer in Sachsen
In verschiedenen Verfahren hat das Sächsische Finanzgericht Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Bescheide über Grundsteuerwerte und Grundsteuermessbeträge kostenpflichtig und ohne Zulassung der Beschwerde abgelehnt. Es bestehen keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit.