Niedersächsisches Finanzgericht lässt Abzug von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen zu
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hatte in dem Rechtsstreit 9 K 28/23 zu entscheiden, ob Prozesskosten im Zusammenhang mit der drohenden Rückabwicklung der unentgeltlichen Übertragung eines Forstbetriebs als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können.