Hamburgisches Grundsteuergesetz ist verfassungsgemäß
Das Finanzgericht Hamburg hat am 13. November 2024 in einem Musterverfahren eine Klage gegen die Grundsteuerreform abgewiesen. Damit wird der vom Bundesmodell abweichende Weg, den Hamburg beschritten hat, bestätigt. In der Klage ging es darum, ob das Hamburgische Wohnlagemodell als Einfachmodell verfassungskonform ist