Erfolgreiche Klagen auf Vergütungsdifferenzen freigestellter Betriebsratsmitglieder bei der Volkswagen AG nach Gehaltsrückstufungen
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat am 05. Juli 2023 zwei Klagen freigestellter Betriebsratsmitglieder in vollem Umfang stattgegeben. In den Verfahren klagen freigestellte Betriebsratsmitglieder Vergütungsdifferenzen ein, nachdem die Volkswagen AG, ausgelöst durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.01.2023, Az. 6 StR 133/22, Gehaltskürzungen vorgenommen hat. In dem ersten Fall war der Kläger bei Übernahme des Betriebsratsamtes im Jahr 2002…