Allein die Teilnahme an „Potsdamer Treffen“ rechtfertigt keine außerordentliche Kündigung
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Teilnahme einer Mitarbeiterin an dem sogenannten „Potsdamer Treffen“ von der Stadt Köln ausgesprochenen Kündigungen unwirksam sind.