Auslieferungsfahrer in einem abgrenzbaren Liefergebiet können einen eigenständigen Betriebsrat wählen
In einem nunmehr veröffentlichten Beschluss vom 23. April 2024 hat die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Aachen entschieden, dass die innerhalb eines abgrenzbaren Liefergebietes tätigen Arbeitnehmer eines Onlinemarktplatzes einen eigenen Betriebsrat wählen können.