Beleidigungen lohnen sich nicht! – Erträge aus Online-Videos können eingezogen werden
Kann ein Gericht bei einer Beleidigung in einem veröffentlichen Musikclip den Angeklagten nicht nur zu einer Geldstrafe verurteilen, sondern daneben auch die durch das Video erzielten Einnahmen einziehen? Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat dies in seiner Entscheidung vom 09. August 2024 bejaht.