Hitlergruß an Wahlkampfstand der CDU in Dresden gezeigt – Geldstrafe für 28-Jährigen
In dem beschleunigten Verfahren gegen einen 28-jährigen Deutschen hat das Amtsgericht Dresden den Beschuldigten heute wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen sowie Beleidigung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 25 Euro verurteilt.