Trotz wesentlicher Änderungen: Kein Anspruch auf kostenlose Ersatzreise
Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten
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Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten
Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt dem Kunden bei einer 11-tägigen Pauschalreise kein Kündigungsrecht
Dass es auf einen privaten Parkplatz außerhalb des eingezäunten Hotels bereits zu Autoeinbrüchen gekommen ist, führt nicht zu einer Pflichtverletzung des Hotels.
Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter auf Grund Minderung des Reisepreises zur Zahlung von weiteren 787 €. Aufgrund der Evakuierung der Insel Rhodos hatte der Kläger bereits 1.400 Euro erstattet bekommen.
Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €. Die Klägerin bemängelte, dass Hotel sei mit den Worten „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt“ beschrieben worden. Dies habe nicht der Realität entsprochen.
Im Streit um Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche aus einem Reisevertrag wies das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 3.752,57 EUR ab.
Eine wirksame Anfechtung der Stornierung aufgrund eines Irrtums in der Erklärungshandlung nach § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB ist nicht gegeben.
Im Streit um Rückzahlung von Vergütung für die Gasversorgung lehnte das Amtsgericht München eine Klage auf Zahlung von 4.259,56 EUR ab.
Im Streit um Schadensersatz wegen der Beschädigung eines Pkws in der von der Beklagten betriebenen Autowaschanlage verurteilte das Amtsgericht München die Beklagte zur Zahlung von 329,57 EUR. Der Vater der Klägerin war mit dem Pkw Fiat 500 der Klägerin in die von der Beklagten betriebene Autowaschanlage in München gefahren. Während des Waschvorgangs wurde der…
Im Streit um Schadensersatz verurteilte das Amtsgericht München den Münchner Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 1.043,18 EUR. Der Beklagte hatte eine Selbstbedienungskasse in einer Einzelhandelsfiliale der Klägerin in München bedient. Das Display der Selbstbedienungskasse war im Anschluss beschädigt. Zwischen den Parteien war streitig, wie es hierzu gekommen…
Im Streit um Schadensersatz und Schmerzensgeld wies das Amtsgericht München die Klage eines Münchners auf Zahlung von 3.158,38 EUR ab. Der Kläger war im Oktober 2022 mit seinem Auto aus einer Hofeinfahrt gefahren und ließ dieses kurz nach der Ausfahrt quer über Fußgänger- und Radweg stehen, um die händisch zu…
Das Schöffengericht des Amtsgerichts München verurteilte am 14.12.2023 einen 32jährigen Mann wegen Geldfälschung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten.