Stets zur Wiesnzeit: Schadensersatz gegen sich übergebenden alkoholisierten Taxigast
Einen Taxifahrer kann ein Mitverschulden treffen, wenn er bei mitgeteilter Übelkeit des Fahrgasts nicht anhält.
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Einen Taxifahrer kann ein Mitverschulden treffen, wenn er bei mitgeteilter Übelkeit des Fahrgasts nicht anhält.
Der vom Händler entsandte Monteur hatte bereits mit dem Aufbau begonnen und Löcher gebohrt, als festgestellt wurde, dass der geplante Aufbau mit der gelieferten Ware nicht möglich ist. Der Kläger hatte bei der Bestellung die festen und beweglichen Teile „seitenverkehrt“ bestellt, so dass die Dusche nicht so wie geplant eingebaut…
Eine Felge, die bei eBay als „Neu, aus Demontage“ verkauft wird, ist nicht gleichwertig mit einer neuen, vollkommen unbenutzten Felge. Das Amtsgericht München lehnte deshalb einen Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Mehrkosten aus einem Deckungskauf ab.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten Schadenersatz in Höhe von 4.894,60 € wegen unsachgemäßer Bedienung der Hebevorrichtung einer Duplex-Garage. Das Amtsgericht München hat entschieden, dass es vor Betätigung der Hebevorrichtung keine Verpflichtung zur Kontrolle gibt, ob Fahrzeuge ordnungsgemäß geparkt sind.
Das Amtsgericht München wies eine Klage gegen einen Reiseveranstalter auf Schadensersatz in Höhe von 4.577,19 € wegen der Nichterfüllung von Hinweispflichten ab, nachdem auf Grund geänderter Einreisebestimmungen für die Malediven der Check-In eines 7-jährigen am Flughafen verweigert wurde.
Kein Anspruch auf Ersatz von Rückflugkosten ohne nachvollziehbare Darlegung der Hinderungsgründe eines verpassten Boardings
Zwar kann ein Rücktritt auch konkludent erklärt werden. Jedenfalls muss aber eine Willenserklärung des Reisenden, gerichtet auf Beendigung des Reisevertrags vorliegen. Ein Nichterscheinen am Abflugort kann hingegen vielfältige Ursachen haben.
Ein Reiseveranstalter ist auch bei wesentlichen Änderungen der Reise nicht verpflichtet, eine Ersatzreise ohne Mehrkosten anzubieten
Eine Rückstufung von Premium Economy zu Economy Class gibt dem Kunden bei einer 11-tägigen Pauschalreise kein Kündigungsrecht
Dass es auf einen privaten Parkplatz außerhalb des eingezäunten Hotels bereits zu Autoeinbrüchen gekommen ist, führt nicht zu einer Pflichtverletzung des Hotels.
Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter auf Grund Minderung des Reisepreises zur Zahlung von weiteren 787 €. Aufgrund der Evakuierung der Insel Rhodos hatte der Kläger bereits 1.400 Euro erstattet bekommen.
Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €. Die Klägerin bemängelte, dass Hotel sei mit den Worten „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt“ beschrieben worden. Dies habe nicht der Realität entsprochen.