AG München

1,3 Kilometer Fußweg sind keine „Wenige Gehminuten zu wunderschönen Stränden“

Das Amtsgericht München verurteilte einen Reiseveranstalter zur Erstattung von Kosten eines Ersatzhotels und Schadensersatz für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit in Höhe von insgesamt 1.795 €. Die Klägerin bemängelte, dass Hotel sei mit den Worten „nur wenige Gehminuten von den besten Restaurants und wunderschönen Stränden entfernt“ beschrieben worden. Dies habe nicht der Realität entsprochen.

Weiterlesen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner