Essensreste in Dachrinne rechtfertigen außerordentliche Kündigung der Wohnung
Ein Mieter einer Dachgeschosswohnung in der Sallstraße entsorgte über sein Fenster Essensreste in eine Dachrinne. Das Amtsgericht Hannover hat durch den Richter Dr. Husein Ismail entschieden, dass ein Mieter seine Wohnung räumen muss.