BKA warnt vor psychoaktiven Stoffen in Nahrungsmitteln
Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Lebensmitteln, die mit natürlichem Cannabinoid Tetrahydrocannabinol (THC) angereichert sind. Dieses ist nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als verkehrsfähiges, aber nicht verschreibungsfähiges Betäubungsmittel eingestuft. Derartige Produkte dürfen daher nicht verschrieben, verabreicht oder zum unmittelbaren Gebrauch überlassen werden. Beim Verzehr alltagsüblicher Mengen haben die genannten Lebensmittel berauschende Wirkung.…