Bericht zu sicheren Herkunftsstaaten vorgelegt
Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/766) liegt deren „dritter Bericht zu der Überprüfung der Voraussetzungen zur Einstufung der in Anlage II zum Asylgesetz bezeichneten sicheren Herkunftsstaaten“ vor. Laut Asylgesetz hat die Bundesregierung dem Bundestag alle zwei Jahre zu berichten, ob die Voraussetzungen für die Einstufung dieser Staaten als asylrechtlich sichere…