Einzelfallprüfung bei mutmaßlichen „Feindeslisten“ notwendig
Nach Darstellung der Bundesregierung lässt sich nicht pauschal beantworten, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine im Besitz von Rechtsextremen befindliche Liste mit Namen politischer Gegnerinnen und Gegner als „Feindesliste“ bezeichnen zu können. Es erfolge jeweils eine Einzelfallprüfung, die ausschließlich „durch die für die gelisteten Personen örtlich wie auch sachlich…