AG München: Mobilfunkbetreiber muss auch Unternehmer auf erhöhte Auslandsgebühren hinweisen
Das Amtsgericht München verurteilte am 14.05.2022 einen Münchner Verein zur Zahlung von Mobilfunkkosten in Höhe von 552,59 €. Im Übrigen wies es die Klage ab. Der Beklagte hatte bei einem großen Mobilfunkbetreiber einen Flatrate-Handy-Vertrag abgeschlossen. Die Kosten lagen bei monatlich 50,17 €. Das Mobiltelefon wurde dem Vorstand zur Nutzung überlassen.…