Verurteilung eines Bürgermeisters aus dem Allgäu wegen strafbaren Ausnutzens des „Pflegerettungsschirms“ rechtskräftig
Nach den Feststellungen des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte der Angeklagte als Verantwortlicher einer Pflegeeinrichtung die Erstattung coronabedingter Mehraufwendungen aus dem "Pflegerettungsschirm" beantragt, daraufhin Mittel in Höhe von mehr als einer Million Euro ausgezahlt erhalten und anschließend Rückforderungen der Pflegekasse durch Vorlage gefälschter Belege vereitelt.