Bundesverwaltungsgericht: Höchstspannungsfreileitung in Krefeld erfolglos
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage der Stadt Krefeld gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen. Der angegriffene Beschluss genehmigt Bau und Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen den Punkten Fellerhöfe und St. Tönis. Für die etwa 7,3 km lange Leitung sollen 23 Masten mit einer Höhe zwischen 57,6 m und 71,5 m neu errichtet…