BGH: Über die Verurteilung im Zusammenhang mit dem unerlaubten Umgang mit „Künstlichen Mineralfaser Abfällen“ muss neu verhandelt werden
Das Landgericht Gießen hat den Angeklagten F. wegen unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Abfällen und den Angeklagten Prof. Dr. G. wegen Beihilfe hierzu in jeweils 56 Fällen zu Gesamtgeldstrafen von 490 bzw. 350 Tagessätzen verurteilt. Gegenstand des Verfahrens ist die Behandlung von anorganischen Synthesefasern (Glaswolle, Mineralwolle o.ä.), sog. "Künstlichen Mineralfaser Abfällen"…