BGH: Urteil im sog. NSU-Verfahren auch hinsichtlich des Angeklagten André E. und damit insgesamt rechtskräftig
Mit Urteil vom 11. Juli 2018 hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten André E. wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Von vier weiteren Vorwürfen – der Beihilfe zum versuchten Mord in Tateinheit mit Herbeiführen einer schweren Sprengstoffexplosion, der zweifachen Beihilfe zum…