Bundesjustizminister zur Triage-Entscheidung des BVerfG
Zur BVerfG-Entscheidung zur Triage äußert Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann: "Aus dem heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts folgt für den Gesetzgeber eine Handlungspflicht: Der Gesetzgeber darf es nicht mehr den medizinischen Fachgesellschaften überlassen, Leitlinien für den Fall einer Triage aufzustellen. Das Bundesverfassungsgericht zeigt auf, dass ein Risiko einer Benachteiligung von Menschen mit…