BVerfG: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Urteil betreffend die Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl in Thüringen
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs richtet, in dem das thüringische Gesetz zur Einführung paritätischer Listen bei der Landtagswahl für nichtig erklärt wurde. Die Beschwerdeführenden – zur Landtagswahl Wahlberechtigte und zum…