Mindestlohn für Mitarbeit in einem Yoga- und Meditationszentrum: Verfassungsbeschwerden erfolglos
Die Verfassungsbeschwerden richten sich sich gegen zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts. Dieses hatte den beschwerdeführenden Verein zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) des Vereins verpflichtet.