Klimaschutzgesetz darf im Plenum beraten werden: Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag zurück
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag eines Bundestagsabgeordneten auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Dieser war darauf gerichtet, dem Deutschen Bundestag die für Freitag, den 26. April 2024, anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes zu untersagen.