Vertrauensperson darf bei Begutachtung grundsätzlich begleiten
Grundsätzlich steht es dem zu Begutachtenden frei, zu einer Untersuchung durch einen medizinischen Sachverständigen eine Vertrauensperson mitzunehmen. Der Ausschluss der Vertrauensperson ist aber möglich, wenn er im Einzelfall zur Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen, wirksamen Rechtspflege - insbesondere mit Blick auf eine unverfälschte Beweiserhebung - erforderlich ist. Dies hat der 9. Senat…