Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft
Obliegenheitsverletzungen können in den Fällen der gescheiterten Bedarfsgemeinschaft bei der abschließenden Feststellung des Leistungsanspruchs nur zu dessen Lasten gehen, dem die Obliegenheitsverletzung zuzurechnen ist. Dies hat der 7. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 7 AS 24/22 R). Anders als das Landessozialgericht sieht das Bundessozialgericht keine Rechtfertigung, bei einer…