Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen – Änderung der Rechtsprechung?
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts beabsichtigt, sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen anzuschließen. Hierin liegt eine entscheidungserhebliche Abweichung zur Rechtsprechung von anderen Senaten des Bundesarbeitsgerichts.