Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ rechtskräftig
Der Angeklagte trat als Schamane auf und bot als solcher alternative Behandlungsmöglichkeiten an. Er erlangte durch manipulatives Verhalten das Vertrauen der Familie der zur Tatzeit 14jährigen, sexuell unerfahrenen Geschädigten und überzeugte ihre Mutter davon, dass das Mädchen wegen nicht näher definierter Ängste seiner Behandlung bedürfe.