Urteil wegen Mordes auf den „Neuköllner Maientagen“ rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des zur Tatzeit 20-jährigen Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin I vom 23. Februar 2024 verworfen, mit dem er wegen Mordes als Heranwachsender zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt worden ist.