Keine Entschädigung für coronabedingte Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers im ersten Corona-Lockdown
Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob der Staat für Einnahmeausfälle eines Berufsmusikers haftet, die durch befristet und abgestuft angeordnete Veranstaltungsverbote und -beschränkungen zur Bekämpfung des SARS-CoV-2-Virus in dem Zeitraum von März bis Juli 2020 ("erster Lockdown") verursacht wurden. Sachverhalt: Der im Freistaat Bayern ansässige…