Verurteilung von Franco A. wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Bundeswehroffiziers Franco A. gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen. Dieses hatte den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), zahlreicher strafbewehrter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie des Betruges schuldig gesprochen.…